Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.1995

Geschäftszahl

92/08/0213

Rechtssatz

Wer einer so engen kontrollierten und sanktionierten Weisungsbindung unterliegt, daß er zwar unternehmerische Risiken trägt, aber keine unternehmerischen Chancen wahrnehmen kann, ist kein Unternehmer, sondern - unter Einbeziehung der sonstigen erforderlichen Merkmale - Dienstnehmer iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG und wohl auch des Paragraph 1151, ABGB, zumal zur unternehmerischen Tätigkeit die Wahrnehmung von Risiken und Chancen gehört (hier: Zeitungskolporteur).