Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.1995

Geschäftszahl

92/08/0213

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/08 90/08/0057 2

Stammrechtssatz

Das vertraglich Vereinbarte hat zunächst die Vermutung der Richtigkeit (im Sinne einer Übereinstimmung mit der Lebenswirklichkeit) für sich

(Hinweis E 2.7.1991, 89/08/0310).