Verwaltungsgerichtshof
21.09.1993
92/08/0203
GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0100 6
Bei der Vertreterhaftung nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG kommt es für die Frage des Verschuldens nicht auf den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit an, sondern auf die bei Fälligkeit der Beitragsschuld gegebene Liquiditätslage und die vom Vertreter daraus gezogenen Konsequenzen.