Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.1993

Geschäftszahl

92/08/0189

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0092 2

Stammrechtssatz

Die Prüfung, ob und inwieweit ein Geschäftsführer oder ein (schlichter) Angestellter einer GmbH aufgrund seiner Gesellschaftereigenschaft einen beherrschenden Einfluß auf die GmbH hat, ist der Prüfung, ob die Merkmale der persönlichen Abhängigkeit jene der Unabhängigkeit überwiegen, gedanklich vorgelagert. Nur nach Verneinung jener Frage ist daher diese zu prüfen.