Verwaltungsgerichtshof
30.03.1993
92/08/0189
GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0092 2
Die Prüfung, ob und inwieweit ein Geschäftsführer oder ein (schlichter) Angestellter einer GmbH aufgrund seiner Gesellschaftereigenschaft einen beherrschenden Einfluß auf die GmbH hat, ist der Prüfung, ob die Merkmale der persönlichen Abhängigkeit jene der Unabhängigkeit überwiegen, gedanklich vorgelagert. Nur nach Verneinung jener Frage ist daher diese zu prüfen.