Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.1993

Geschäftszahl

92/08/0189

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/07/02 89/08/0310 1

Stammrechtssatz

Unter einem "Beschäftigungsverhältnis" iSd Paragraph 35, Absatz eins, erster Satz ASVG ist, wie sich aus Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 35, Absatz eins, erster Satz ASVG ergibt - sieht man zunächst von den Fällen der Indienstnahme durch eine Mittelsperson ab -, das dienstliche "Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit" des "Dienstnehmers" iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG zu dem "Dienstgeber" iSd Paragraph 35, Absatz eins, erster Satz ASVG zu verstehen (Hinweis E VS 10.12.1986, VwSlg 12.325 A/1986).