Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1992

Geschäftszahl

92/08/0184

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/11/26 91/14/0218 6

Stammrechtssatz

Ein Rechtsirrtum betreffend den Zeitpunkt der rechtswirksamen Zustellung des angefochtenen Bescheides und damit betreffend den Beginn der Beschwerdefrist ist für sich allein noch kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis iSd Paragraph 46, VwGG (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 03te Auflage, 648 ff; E 14.1.1991, 90/15/0045).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

92/08/0185