Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.1993

Geschäftszahl

92/08/0182

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/08/0285 E 12. Dezember 1989 RS 4

Stammrechtssatz

Die Angaben, die der Antragsteller im Antrag um Zuerkennung von Arbeitslosengeld macht, müssen die Behörde in die Lage versetzen zu beurteilen, ob die Leistung zusteht.