Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.1993

Geschäftszahl

92/08/0173

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0100 4

Stammrechtssatz

Für die Haftung nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG ist die Frage der Verantwortung für den geschäftlichen Mißerfolg nicht von Bedeutung (Hinweis E 26.6.1989, 88/15/0065, 89/15/0037).