Verwaltungsgerichtshof
21.09.1993
92/08/0112
Ein relevanter Verfahrensmangel liegt darin, daß die belangte Behörde im Beitragsverfahren nicht geprüft hat, ob die Dienstnehmerin nach dem auf ihr Beschäftigungverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrag einen Anspruch auf ein Entgelt in einer ihrem tatsächlich erhaltenen Entgelt übersteigenden Höhe hatte (Hinweis E 19.2.1991, 90/08/0050).