Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1993

Geschäftszahl

92/08/0112

Rechtssatz

Ein relevanter Verfahrensmangel liegt darin, daß die belangte Behörde im Beitragsverfahren nicht geprüft hat, ob die Dienstnehmerin nach dem auf ihr Beschäftigungverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrag einen Anspruch auf ein Entgelt in einer ihrem tatsächlich erhaltenen Entgelt übersteigenden Höhe hatte (Hinweis E 19.2.1991, 90/08/0050).