Verwaltungsgerichtshof
17.11.1992
92/08/0071
Es besteht kein (einer Beweisregel gleichkommender) Grundsatz dahingehend, daß aus dem Fehlen von Aufzeichnungen über die behauptete Lohnauszahlung im Kassenjournal zwingend auf das Unterbleiben der Leistung geschlossen werden muß.