Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1992

Geschäftszahl

92/08/0071

Rechtssatz

Es besteht kein (einer Beweisregel gleichkommender) Grundsatz dahingehend, daß aus dem Fehlen von Aufzeichnungen über die behauptete Lohnauszahlung im Kassenjournal zwingend auf das Unterbleiben der Leistung geschlossen werden muß.