Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1992

Geschäftszahl

92/08/0071

Rechtssatz

Die Vereinbarung eines (gemessen an den Aufwendungen des Dienstnehmers, wie zB Fahrspesen) niedrigen Entgelts schließt das Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG nicht aus (Hinweis E 12.2.1988, 87/08/0036).