Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.07.1992

Geschäftszahl

92/08/0068

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/05 89/08/0332 3

(hier: zu dem Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen)

Stammrechtssatz

Eine Abtretung der Beschwerde an den VfGH für den Fall ihrer Abweisung durch den VwGH ist im B-VG nicht vorgesehen.