Verwaltungsgerichtshof
17.11.1992
92/08/0060
GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0004 1
Zuwendungen durch den Dienstgeber oder durch Dritte sind dann iSd Paragraph 49, Absatz eins, ASVG als "auf Grund" des Dienstverhältnisses erhalten anzusehen, wenn sie nach dem Parteiwillen Gegenwert für eine vom Dienstnehmer erbrachte (oder noch zu erbringende) Leistung sein sollen, die nicht nur die Interessen des Dritten, sondern auch die betriebsbezogenen Eigeninteressen des Dienstgebers fördert (hier: Provisionen für Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungsverträgen).