Verwaltungsgerichtshof
17.11.1992
92/08/0060
GRS wie VwGH E 1990/07/03 88/08/0138 1
Eine auf Paragraph 410, Absatz eins, Ziffer 7, ASVG gestützte bescheidmäßige - bloße - Feststellung der Beitragsgrundlagen erweist sich im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der Beitragsgrundlage für die Leistungsbemessung nicht als rechtswidrig, soferne von keiner berechtigten Partei ausdrücklich eine Entscheidung über die Verpflichtung zur Zahlung konkreter Beiträge begehrt wurde (Hinweis E 19.3.1987, 86/08/0239).