Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1993

Geschäftszahl

92/08/0057

Rechtssatz

Hat der Geschäftsführer einer GmbH Gehälter der Dienstnehmer sowie sonstige Verbindlichkeiten der GmbH aus Bankkrediten und Privatvermögen beglichen, andererseits die vom Haftungsbescheid betroffenen Sozialversicherungsbeiträge im Haftungszeitraum nicht bezahlt, ist es nicht rechtswidrig, wenn die belangte Behörde eine schuldhafte Pflichtverletzung iSd Paragraph 67, Absatz 10, ASVG wegen einer nicht zumindest anteiligen Befriedigung auch der genannten Sozialversicherungsbeiträge aus Bankkrediten bejaht hat. Darauf, ob dem Beschwerdeführer im übrigen hinsichtlich der Ausübung seiner Geschäftsführertätigkeit Pflichtverletzungen angelastet werden können, kommt es für seine Haftung nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG nicht an.