Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.1993

Geschäftszahl

92/08/0050

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/08/0175 E 26. März 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Beitragsgrundlagen nach Paragraph 49, Absatz 3, ASVG sind nach der Rechtslage zu ermitteln, die in den Zeiträumen in Geltung stand, für die die Beitragsgrundlagen zu ermitteln sind (Hinweis E 26.2.1987, 86/08/0115).