Verwaltungsgerichtshof
21.02.1995
92/07/0164
GRS wie 2556/76 E 13. November 1978 RS 2
Kein Ersatz des Vorlageaufwandes, wenn die vorgelegten Geschäftsstücke der belangten Behörde - hier nur Bescheidausfertigung - die im Verwaltungsverfahren unternommenen Verfahrensschritte nicht wiedergeben; d.h. sie "bilden keine Akten des Verwaltungsverfahrens" gem Paragraph 36, Absatz eins, VwGG.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/07/0166