Verwaltungsgerichtshof
21.02.1995
92/07/0164
"Was irgendwo bereits funktioniert", als Stand der Technik anzusehen, entspricht nicht der Legaldefinition des Paragraph 12 a, WRG 1959.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/07/0166