Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1995

Geschäftszahl

92/07/0164

Rechtssatz

"Was irgendwo bereits funktioniert", als Stand der Technik anzusehen, entspricht nicht der Legaldefinition des Paragraph 12 a, WRG 1959.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

92/07/0166