Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1995

Geschäftszahl

92/07/0164

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1480/49 E 9. November 1951 VwSlg 494 F/1951 RS 5

Stammrechtssatz

Ein Widerspruch zwischen Spruch und Begründung eines Bescheides macht den Bescheid inhaltlich rechtswidrig.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

92/07/0166