Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1992

Geschäftszahl

92/07/0121

Rechtssatz

AusfzF des Vorliegens eines im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes erlassenen Schreibens des BMLF als des Trägers der Privatwirtschaftsverwaltung gem Artikel 17, B-VG in seiner Eigenschaft als Vertreter des Bundes als des Grundeigentümers eines Gewässers.