Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.1993

Geschäftszahl

92/07/0068

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/07/0004 E 18. November 1986 RS 5

Stammrechtssatz

Eine Verletzung bestehender Rechte kann nur unter der Voraussetzung angenommen werden, dass im Ermittlungsverfahren eine zu erwartende Beeinträchtigung solcher Rechte, hervorgerufen durch das zur Bewilligung stehende Vorhaben, einwandfrei hervorgekommen ist (Hinweis E 24.2.1966, 1229/65, E 19.6.1970, 1363/69, VwSlg 7821 A/1970).