Verwaltungsgerichtshof
26.01.1993
92/07/0068
GRS wie 86/07/0004 E 18. November 1986 RS 5
Eine Verletzung bestehender Rechte kann nur unter der Voraussetzung angenommen werden, dass im Ermittlungsverfahren eine zu erwartende Beeinträchtigung solcher Rechte, hervorgerufen durch das zur Bewilligung stehende Vorhaben, einwandfrei hervorgekommen ist (Hinweis E 24.2.1966, 1229/65, E 19.6.1970, 1363/69, VwSlg 7821 A/1970).