Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1995

Geschäftszahl

92/07/0065

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/16 93/05/0180 1

Stammrechtssatz

Die Anleitungspflicht nach Paragraph 13 a, AVG geht nicht so weit, daß eine Person, die unter Hinweis auf die Präklusionsfolgen gemäß Paragraph 42, AVG zu einer mündlichen Verhandlung ordnungsgemäß geladen worden ist, vom Verhandlungsleiter ausdrücklich zur Erhebung von Einwendungen und deren inhaltlicher Ausgestaltung angeleitet werden müßte (Hinweis: E 27.11.1990, 90/05/0122).