Verwaltungsgerichtshof
31.03.1992
92/07/0017
GRS wie 89/18/0033 E 22. März 1989 RS 1
Es besteht keine Gesetzesbestimmung dahin, dass der Partei vor Erlassung eines Berichtigungsbescheides Parteiengehör gewährt werden müsse, handelt es sich doch bei der Frage der Voraussetzungen einer Berichtigung in der Regel um bloße Rechtsfragen.