Verwaltungsgerichtshof
17.06.1993
92/06/0228
Die Gemeinde ist bei Änderung der überörtlichen Planung zur Anpassung ihrer Flächenwidmungspläne verpflichtet.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/06/0267 17. Juni 1993