Verwaltungsgerichtshof
17.06.1993
92/06/0228
Ein Straßenbauprojekt kann nicht allein aus der Sicht einzelner Personen beurteilt werden, sondern ist vor allem das Gemeinwohl zu beachten.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/06/0267 17. Juni 1993