Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1993

Geschäftszahl

92/06/0228

Rechtssatz

Ein Straßenbauprojekt kann nicht allein aus der Sicht einzelner Personen beurteilt werden, sondern ist vor allem das Gemeinwohl zu beachten.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

92/06/0267 17. Juni 1993