Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.02.1993

Geschäftszahl

92/06/0207

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat auch zu prüfen, ob die Behörde im Rahmen ihrer Beweiswürdigung alle in Betracht kommenden Umstände vollständig berücksichtigt hat (Hinweis E 17.11.1992, 92/08/0071).