Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.1993

Geschäftszahl

92/06/0192

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/28 92/06/0004 2

Stammrechtssatz

Für die Frage des Vorliegens eines Immissionsschutzes ist die Widmung des zu bebauenden Grundstückes maßgebend, nicht aber jene des diesem Grundstück benachbarten Grundstückes.