Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1992

Geschäftszahl

92/06/0060

Rechtssatz

Daß mit der Errichtung der baulichen Anlage einer Fundamentplatte, in die Alusteher eingeschraubt werden, die ihrerseits der Aufnahme einer 4,50 bis 6,00 m hohen, 97,40 m2 großen Zeltplane dienen, eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen entstehen kann, bedarf keiner näheren Ausführungen, liegt es doch auf der Hand, daß bei nicht sachgemäßer Herstellung eine Einsturzgefahr und sohin eine Gefährdung von Personen und Sachen gegeben sein kann.