Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1992

Geschäftszahl

92/06/0060

Rechtssatz

Bei einem Zelt, das auf einer 111,22 m2 großen Fundamentplatte errichtet wurde, in die Alusteher mit Schrauben befestigt wurden, liegt aufgrund der gewählten Konstruktion kein Zelt iSd Paragraph 25, Litera f, Tir BauO vor.