Verwaltungsgerichtshof
11.06.1992
92/06/0060
Bei einem Zelt, das auf einer 111,22 m2 großen Fundamentplatte errichtet wurde, in die Alusteher mit Schrauben befestigt wurden, liegt aufgrund der gewählten Konstruktion kein Zelt iSd Paragraph 25, Litera f, Tir BauO vor.