Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1992

Geschäftszahl

92/06/0060

Rechtssatz

Für die Errichtung eines "normalen Zeltes" sind - abgesehen von dem nicht üblichen "Baustoff" - keine bautechnischen Kenntnisse erforderlich (Hinweis E 17.1.1979, 3320/78).