Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.1992

Geschäftszahl

92/06/0049

Rechtssatz

Die in den steuerrechtlichen Erkenntnissen dargelegten Voraussetzungen für eine Schätzung steuerpflichtiger Einkünfte gem Paragraph 184, BAO sind auf einen Kostenvorauszahlungsauftrag iSd Paragraph 4, Absatz 2, VVG aufgrund der völlig anders gearteten Rechtslage nicht übertragbar.