Verwaltungsgerichtshof
09.04.1992
92/06/0049
Die in den steuerrechtlichen Erkenntnissen dargelegten Voraussetzungen für eine Schätzung steuerpflichtiger Einkünfte gem Paragraph 184, BAO sind auf einen Kostenvorauszahlungsauftrag iSd Paragraph 4, Absatz 2, VVG aufgrund der völlig anders gearteten Rechtslage nicht übertragbar.