Verwaltungsgerichtshof
21.05.1992
92/06/0025
GRS wie 2576/53 E 17. Jänner 1955 VwSlg 3622 A/1955 RS 6
Der Behörde ist bei der Anordnung der zur Durchführung der Ersatzvornahme erforderlichen Maßnahmen, mithin auch bei der Auswahl der Gewerbetreibenden, völlig freie Hand gegeben, der verpflichteten Partei kommt in dieser Hinsicht kein Mitspracherecht zu.