Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1992

Geschäftszahl

92/06/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2576/53 E 17. Jänner 1955 VwSlg 3622 A/1955 RS 6

Stammrechtssatz

Der Behörde ist bei der Anordnung der zur Durchführung der Ersatzvornahme erforderlichen Maßnahmen, mithin auch bei der Auswahl der Gewerbetreibenden, völlig freie Hand gegeben, der verpflichteten Partei kommt in dieser Hinsicht kein Mitspracherecht zu.