Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.1993

Geschäftszahl

92/05/0289

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/04 88/05/0118 3

Stammrechtssatz

Der technische Sachveständige hat über das Ausmaß der zu erwartenden Immissionen und ihre Art Auskunft zu geben, während es dem medizinischen Sachverständigen obliegt, sein Urteil hinsichtlich der Auswirkungen der Immissionen auf den menschlichen Organismus darzulegen.