Verwaltungsgerichtshof
18.05.1993
92/05/0289
GRS wie 84/06/0196 E 23. Juni 1988 RS 3
Die Krnt BauO enthält zwar keine Bestimmung, die dem Nachbarn auch ein subj-öff. Recht auf Schutz vor Immissionen zugesteht. Der Nachbar kann zwar durch die Geltendmachung von Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Flächenwidmung einen Immissionsschutz aussprechen tatsächlich Immissionsschutz erreichen, wenn die Flächenwidmung verletzt wird.