Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.1993

Geschäftszahl

92/05/0289

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/06/0196 E 23. Juni 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Die Krnt BauO enthält zwar keine Bestimmung, die dem Nachbarn auch ein subj-öff. Recht auf Schutz vor Immissionen zugesteht. Der Nachbar kann zwar durch die Geltendmachung von Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Flächenwidmung einen Immissionsschutz aussprechen tatsächlich Immissionsschutz erreichen, wenn die Flächenwidmung verletzt wird.