Verwaltungsgerichtshof
15.09.1992
92/05/0044
Die Errichtung eines Wohngebäudes mit 12 Wohnungen ist im Wohngebiet gem Paragraph 6, Absatz 6, Wr BauO zulässig. Die mit der Benützung eines Wohnobjektes üblicherweise verbundenen Immissionen (Beheizung, Kochen, sonstiger Energiebedarf) müssen von den Nachbarn hingenommen werden. Welches Ausmaß an Emissionen bei Garagen zulässig ist und ebenfalls hingenommen werden muß, ergibt sich aus Paragraph 6, Absatz eins, Wr GaragenG.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/05/0075 E 15. September 1992
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/05/0263 E 14. Dezember 1993