Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1992

Geschäftszahl

92/05/0044

Rechtssatz

Die Errichtung eines Wohngebäudes mit 12 Wohnungen ist im Wohngebiet gem Paragraph 6, Absatz 6, Wr BauO zulässig. Die mit der Benützung eines Wohnobjektes üblicherweise verbundenen Immissionen (Beheizung, Kochen, sonstiger Energiebedarf) müssen von den Nachbarn hingenommen werden. Welches Ausmaß an Emissionen bei Garagen zulässig ist und ebenfalls hingenommen werden muß, ergibt sich aus Paragraph 6, Absatz eins, Wr GaragenG.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

92/05/0075 E 15. September 1992

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

93/05/0263 E 14. Dezember 1993