Verwaltungsgerichtshof
15.09.1992
92/05/0044
In der Frage, ob in dem für das Bauvorhaben bestimmten Gebiet geeignete Telefonleitungen und ausreichend dimensionierte Gasanlagen, Stromanlagen und Kanalanlagen vorliegen, kommt den Nachbarn kein Mitspracherecht zu.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/05/0075 E 15. September 1992
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/05/0263 E 14. Dezember 1993