Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1992

Geschäftszahl

92/05/0044

Rechtssatz

In der Frage, ob in dem für das Bauvorhaben bestimmten Gebiet geeignete Telefonleitungen und ausreichend dimensionierte Gasanlagen, Stromanlagen und Kanalanlagen vorliegen, kommt den Nachbarn kein Mitspracherecht zu.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

92/05/0075 E 15. September 1992

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

93/05/0263 E 14. Dezember 1993