Verwaltungsgerichtshof
15.09.1992
92/05/0044
Ist die geplante Garagenauffahrt einer lediglich acht Pflichtstellplätze umfassenden Tiefgarage von der Liegenschaft des Nachbarn 30 m entfernt, ist weder mit einer Immissionsbeeinträchtigung zu rechnen noch eine Verletzung von Abstandsvorschriften oder Höhenbestimmungen durch die Wohnhausanlage, insbesondere die Heizungsanlage zu erwarten.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/05/0075 E 15. September 1992
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/05/0263 E 14. Dezember 1993