Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1992

Geschäftszahl

92/05/0044

Rechtssatz

Ist die geplante Garagenauffahrt einer lediglich acht Pflichtstellplätze umfassenden Tiefgarage von der Liegenschaft des Nachbarn 30 m entfernt, ist weder mit einer Immissionsbeeinträchtigung zu rechnen noch eine Verletzung von Abstandsvorschriften oder Höhenbestimmungen durch die Wohnhausanlage, insbesondere die Heizungsanlage zu erwarten.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

92/05/0075 E 15. September 1992

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

93/05/0263 E 14. Dezember 1993