Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.1993

Geschäftszahl

92/04/0270

Rechtssatz

Den gerichtlichen Strafzumessungsgründen kommt bei der Zuverlässigkeitsprognose aufgrund des Persönlichkeitsbildes keine bindende Wirkung zu (Hinweis E 23.5.1980, 3209/78).