Verwaltungsgerichtshof
30.03.1993
92/04/0270
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0241 2
Die belBeh hat - ausgehend von den festgestellten strafgerichtlichen Verurteilungen - die Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale für die Entziehung der Gewerbeberechtigung einer selbständigen Beurteilung zu unterziehen, ohne hiebei an gerichtliche Strafzumessungsgründe bzw den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung über den bedingten Strafnachlaß gebunden zu sein, da es sich hiebei um einen ausschließlich von ihr zu beurteilenden gewerberechtlichen Tatbestand handelt
(Hinweis E 18.1.1979, 337/78, VwSlg 9743 A/1979).