Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1993

Geschäftszahl

92/04/0247

Rechtssatz

Die Wiedererlangung der Zuverlässigkeit iSd Paragraph 25, Absatz eins, GewO 1973 - durch Änderung der Sinnesart und Geisteshaltung - ist allein durch die seit der Verurteilung verstrichene Zeit nicht indiziert.