Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1993

Geschäftszahl

92/03/0202

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/27 90/03/0190 1

Stammrechtssatz

Der Zeitpunkt der jüngsten Eichung von Achslastmessern und Radlastmessern ergibt sich aus der Eichplombe, weil das bei der Eichung (Stempelung) verwendete Eichzeichen gem

Paragraph eins, Absatz 4, Eichstempelverordnung, BGBl 1950/239 und Paragraph 36, MEG als Jahreszeichen die letzten drei Ziffern der Jahreszahl enthält (Hinweis E 28.11.1990, 90/02/0128).