Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1993

Geschäftszahl

92/03/0181

Rechtssatz

Beim fehlenden Nachweis der Verfügungsmöglichkeit über die erforderlichen Fahrzeuge nach Verleihung der Konzession zur gewerbsmäßigen Ausübung der Schiffahrt handelt es sich um ein Formgebrechen im Sinne des Paragraph 13, Absatz 3, AVG.