Verwaltungsgerichtshof
26.05.1993
92/03/0181
Beim fehlenden Nachweis der Verfügungsmöglichkeit über die erforderlichen Fahrzeuge nach Verleihung der Konzession zur gewerbsmäßigen Ausübung der Schiffahrt handelt es sich um ein Formgebrechen im Sinne des Paragraph 13, Absatz 3, AVG.