Verwaltungsgerichtshof
17.06.1992
92/03/0123
GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/04/0033 4
Bei Prüfung der Frage der Erfüllung des im letzten Halbsatz des Paragraph 13, Absatz eins, GewO 1973 vorgesehenen Tatbestandsmerkmales der Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen, ist zufolge der damit im Zusammenhang getroffenen gesetzlichen Anordnung sowohl auf die Eigenart der strafbaren Handlung als auch auf das Persönlichkeitsbild des Verurteilten Bedacht zu nehmen, wobei auf den Umstand der erfolgten gerichtlichen Verurteilung abzustellen ist (Hinweis E 20.2.1981, 791/80 VwSlg 10.375 A/1981)