Verwaltungsgerichtshof
26.03.1993
92/03/0113
Nicht jedes Abnehmen des gem Paragraph 25, Absatz eins, BetriebsO 1986 gebotenen Schildes "Taxi" bewirkt bereits, daß das Fahrzeug nicht als Taxi verwendet wird, wie schon Paragraph 42, Absatz 10, legcit aufzeigt, wonach auf Verlangen des Fahrgastes bei bestimmten Fahrten dieses Schild abgenommen werden muß.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/03/0114
92/03/0117
92/03/0116
92/03/0115