Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1992

Geschäftszahl

92/03/0060

Rechtssatz

Es entspricht der allgemeinen Erfahrung, daß bei dichtem Kolonnenverkehr zu Beginn eines Überholvorganges eine Behinderung anderer Fahrzeuge beim späteren Einordnen nicht ausgeschlossen werden kann (Hinweis E 1986/10/23 86/02/0097, VwSlg 12277 A/1986).