Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1992

Geschäftszahl

92/02/0245

Rechtssatz

Bei einer Übertretung des Paragraph 52, Ziffer 10 a, StVO ist die Aufnahme des Wortes "erheblich" in den Spruch des Bescheides überflüssig.