Verwaltungsgerichtshof
16.12.1992
92/02/0193
GRS wie 0338/56 E 30. September 1958 RS 1
Ein allfälliger Mangel des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz wird durch die im Berufungsverfahren mit der Berufung gegebene Möglichkeit der Stellungnahme saniert.