Verwaltungsgerichtshof
27.02.1992
92/02/0060
Die Frage der Entziehung der Lenkerberechtigung ist nicht Voraussetzung und daher auch nicht Vorfrage einer Verurteilung wegen der Verwaltungsübertretung nach Paragraph 5, Absatz eins, StVO (Hinweis E 8.11.1991, 91/18/0189).