Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.1992

Geschäftszahl

92/02/0006

Rechtssatz

Eine Aufforderung zur Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt darf auch nach Beendigung des Lenkens eines Kfz ergehen (Hinweis E 4.12.1981, 81/02/0156; E 4.11.1981, 3855/80).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

92/02/0007