Verwaltungsgerichtshof
25.03.1992
92/02/0006
GRS wie VwGH E 1990/11/28 90/03/0172 7
Beim Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlichtes der Verkehrslichtsignalanlage ist es nicht erforderlich, im Spruch des Straferkenntnisses jene Stelle zu bezeichnen, an der der Fahrzeuglenker anzuhalten gehabt hätte (Hinweis E VS 8.5.1987, 85/18/0257).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0007